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Erklärung zur Barrierefreiheit
Wir sind bemüht, unsere Website im Einklang mit den geltenden gesetzlichen Vorgaben zur Barrierefreiheit zugänglich zu gestalten. Maßgeblich sind dabei die Anforderungen der Richtlinie (EU) 2016/2102 sowie die technischen Standards der Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) 2.1, Konformitätsstufe AA.
Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen
Diese Website ist teilweise mit den Anforderungen der WCAG 2.1 (Konformitätsstufe AA) vereinbar.
Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind derzeit noch nicht vollständig barrierefrei:
- Einige ältere Inhalte oder Dokumente (z.B. PDF-Dateien) sind möglicherweise nicht vollständig barrierefrei.
- Einzelne Bilder oder grafische Inhalte können teilweise noch ohne vollständige Alternativtexte vorhanden sein.
- Die Navigation und einzelne Formulare können auf älteren Seitenstrukturen teilweise noch Einschränkungen für Screenreader aufweisen.
Wir arbeiten kontinuierlich daran, bestehende Barrieren zu identifizieren und zu reduzieren.
Barrierefreie Funktionen der Website
Auf unserer Website stehen verschiedene Funktionen zur Verbesserung der Zugänglichkeit zur Verfügung:
- Anpassung der Schriftgröße
- Umschaltung auf kontrastreiche Darstellung
- Responsives Layout zur Nutzung auf verschiedenen Endgeräten
Erstellung dieser Erklärung
Diese Erklärung wurde am 19. März 2026 erstellt.
Die Bewertung der Website beruht auf einer Selbstbewertung.
Feedback und Kontakt
Sollten Ihnen Mängel in Bezug auf die barrierefreie Gestaltung unserer Website auffallen oder benötigen Sie Informationen zu nicht barrierefreien Inhalten, können Sie sich gerne an uns wenden:
Bernd Schleich
Hauptstraße 135 66773 Schwalbach
Telefon: 06831 5035245
E-Mail: info@hvsls.de
Durchsetzungsverfahren
Wenn auch nach Ihrem Feedback an den oben genannten Kontakt keine zufriedenstellende Lösung gefunden wurde, können Sie sich an die zuständige Durchsetzungsstelle wenden.
Die Durchsetzungsstelle unterstützt bei der außergerichtlichen Klärung von Konflikten zum Thema Barrierefreiheit zwischen Menschen mit Behinderungen und öffentlichen oder privaten Stellen.
Zuständig ist die:
Landesbeauftragte für die Belange von Menschen mit Behinderungen
Saarland
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